Versicherung, Garantie, TÜV.
Zeitgemäße Motoren sind zuverlässig, langlebig und robust dank großzügiger Sicherheitsreserven. Einige Motoren haben jedoch auch werksseitige Schwachstellen. Diese Schwachstellen können auch im Originalzustand bei normaler - vor allem aber bei falscher oder extremer - Fahrweise Verschleiss und Schäden zur Folge haben. Ein Tuning von besonders gefährdeten oder beschädigten Motoren führen wir prinizpiell nicht durch.
Unabhängig von all dem treten Schäden an Motoren mit oder ohne Tuning zu einem gewissen Prozentsatz auf. Wenn ein Motor dafür bestimmt ist während seiner Lebensdauer einen Schaden zu erleiden (z.B. Material-, Konstruktions- oder Montagefehler) kann ein Chiptuning dieses Ereignis eventuell früher herbeiführen. Jedoch bewegen wir uns beim professionellen Chiptuning im Bereich der werksseitigen Sicherheitsreserven, weshalb wir mit unseren veränderten Einstellungen keine Schäden verursachen. Eine Garantie oder Schadensersatzanspruch nach Motortuning ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Trotzdem müssen Sie auf eine Garantie nicht verzichten. Bei Fahrzeugen mit Leistungssteigerung die maximal
alt sind kann die Herstellergarantie mit der NSA Tuninggarantie 2 oder 5 ersetzt werden. Hierzu wird ein separater Vertrag abgeschlossen bei dem alle relevanten Motorteile abgedeckt sind inklusive Abschleppdienst und Leihwagen. Es gelten hierbei die AGB des Anbieters.
- Ein Motortuning mit erhöhter Leistung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen und der Versicherung gemeldet werden. Da so gut wie alle nach dem VW-Abgasskandal erstellten Gutachten ihre Gültigkeit verloren haben muss eine Einzelabnahme beim Gutachter erfolgen.
- Bei Softwareänderungen am Getriebe ist eine Eintragung oder Änderung der Fahrzeugpapiere im allgemeinen nicht notwendig.